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   KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91   

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KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91 (https://dejure.org/1992,2028)
KG, Entscheidung vom 30.03.1992 - 24 W 6339/91 (https://dejure.org/1992,2028)
KG, Entscheidung vom 30. März 1992 - 24 W 6339/91 (https://dejure.org/1992,2028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bohei-rae.de

    §§ 16, 28 WEG
    Aufnahme von Kosten des Sondereigentums in die Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 16 Abs. 2, Abs. 5, § 28 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 845
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Die Beschlußfassung über Jahresabrechnung wie Wirtschaftsplan betrifft anders als der davon logisch zu trennende Entlastungs-beschluß ausschließlich das Verhältnis der Wohnungseigentümer zueinander (BayObLGZ 1987, 86 (89)).

    Die Maßgeblichkeit der effektiven Einnahmen und Ausgaben für die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabrechnung hat das BayObLG allerdings bisher bei zwei Fallgestaltungen nicht angewandt, obwohl auch hier effektive Abflüsse zu verzeichnen sind: Einmal bei den aufgewandten Kosten für das Sondereigentum, die keine gemeinschaftlichen Kosten i. S. des § 16 II WEG sind (WuM 1990, 176), und zum anderen bei Verfahrenskosten nach § 16 V WEG einschließlich geleisteter Vorschüsse (BayObLGZ 1987, 86 = NJW-RR 1988, 81; NJW-RR 1991, 1360 = WuM 1991, 443).

  • BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines

    Auszug aus KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Die Maßgeblichkeit der effektiven Einnahmen und Ausgaben für die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabrechnung hat das BayObLG allerdings bisher bei zwei Fallgestaltungen nicht angewandt, obwohl auch hier effektive Abflüsse zu verzeichnen sind: Einmal bei den aufgewandten Kosten für das Sondereigentum, die keine gemeinschaftlichen Kosten i. S. des § 16 II WEG sind (WuM 1990, 176), und zum anderen bei Verfahrenskosten nach § 16 V WEG einschließlich geleisteter Vorschüsse (BayObLGZ 1987, 86 = NJW-RR 1988, 81; NJW-RR 1991, 1360 = WuM 1991, 443).
  • KG, 06.06.1990 - 24 W 1227/90

    Feststellung des Zustandekommens bzw. Nichtzustandekommens von

    Auszug aus KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Somit kommt es hier nicht darauf an, ob grundsätzlich Gemeinschaftsbeschlüsse mit Zukunftswirkung, die nicht ins Grundbuch eingetragen werden können, in entsprechender Anwendung des § 10 II WEG zumindest dann ihre Wirksamkeit verlieren, wenn ein Eigentümerwechsel eintritt (Senat, NJW-RR 1991, 213 = OLGZ 1990, 421 = WuM 1990, 363 = WE 1990, 207).
  • BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91

    Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von

    Auszug aus KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Die Maßgeblichkeit der effektiven Einnahmen und Ausgaben für die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabrechnung hat das BayObLG allerdings bisher bei zwei Fallgestaltungen nicht angewandt, obwohl auch hier effektive Abflüsse zu verzeichnen sind: Einmal bei den aufgewandten Kosten für das Sondereigentum, die keine gemeinschaftlichen Kosten i. S. des § 16 II WEG sind (WuM 1990, 176), und zum anderen bei Verfahrenskosten nach § 16 V WEG einschließlich geleisteter Vorschüsse (BayObLGZ 1987, 86 = NJW-RR 1988, 81; NJW-RR 1991, 1360 = WuM 1991, 443).
  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
    Auszug aus KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Abgesehen davon ist eine Festlegung im Rahmen eines Wirtschaftsplans für die spätere Jahresabrechnung nicht vorgreiflich (vgl. BayObLGZ 1974, 172 = NJW 1974, 1910).
  • KG, 13.03.1991 - 24 W 4715/90

    Regelungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstattung einer

    Auszug aus KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Soweit die Ast. dagegen mit ihrer Rechtsbeschwerde das Beschlußanfechtungsverfahren entgegen ihren Erklärungen vom 20.9.1991 wieder ausdehnen wollen, ist dies nach der zwischenzeitlichen Beschränkung rechtlich nicht mehr möglich (vgl. Senat, NJW-RR 1991, 1235 = WuM 1991, 624 = WE 1991, 325 = DWE 1991, 117; Senat, OLGZ 1991, 306 = WE 1991, 323).
  • KG, 10.05.1991 - 24 W 5797/90
    Auszug aus KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Soweit die Ast. dagegen mit ihrer Rechtsbeschwerde das Beschlußanfechtungsverfahren entgegen ihren Erklärungen vom 20.9.1991 wieder ausdehnen wollen, ist dies nach der zwischenzeitlichen Beschränkung rechtlich nicht mehr möglich (vgl. Senat, NJW-RR 1991, 1235 = WuM 1991, 624 = WE 1991, 325 = DWE 1991, 117; Senat, OLGZ 1991, 306 = WE 1991, 323).
  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 54/89
    Auszug aus KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Der Senat ist wie das BayObLG (vgl. WuM 1989, 539; 1990, 175 = DWE 1990, 28 und öfter) der Auffassung, daß in die Jahresabrechnung gem. § 28 III WEG die effektiven Einnahmen und Ausgaben der betreffenden Wirtschaftsperiode einzustellen sind.
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Dieser Vorrang der gerichtlichen Kostenentscheidung ist allgemein anerkannt (BayObLGZ 1992, 210, 213 f.; 1995, 103, 107; WE 1994, 118, 119; NZM 1999, 862, 863; NJW-RR 2002, 158, 159; KG, ZMR 1987, 386, 387 f.; NJW-RR 1992, 845; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 228, 229; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 519, 520; OLG Hamm, OLGZ 1989, 47, 49; OLG Köln, WE 1997, 428, 429; ZfIR 2003, 683; vgl. auch Senat, BGHZ 115, 253, 256 und BGH, Urt. v. 2. Juli 1998, IX ZR 51/97, NJW 1998, 3279 f.; ebenso Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 60, 182; Staudinger/Wenzel, aaO, § 47 WEG Rdn. 6; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 16 WEG Rdn. 8; Pick, in Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 149; Merle, ebenda, § 47 Rdn. 9 und WE 1991, 4, 6; Weitnauer/Gottschalg, aaO, § 16 Rdn. 60; Niedenführ, in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 16 Rdn. 44; Bader, DWE 1991, 86, 90; Becker, MietRB 2004, 25, 28; Drasdo, ZfIR 2002, 1002, 1003; Schmid, ZMR 1989, 361, 362; Schnauder, WE 1992, 30, 36 f.; Sturhahn, NZM 2004, 84, 85) und auch in den hier zu beurteilenden Jahresabrechnungen beachtet worden.

    b) Gesichert ist ferner, dass die aus den Mitteln der Gemeinschaft verauslagten Kosten in der Jahresabrechnung ausgewiesen werden müssen (BayObLGZ 1992, 210, 213 f.; WE 1994, 118, 119; WuM 1994, 295, 296; ZMR 1996, 43, 46; NZM 1999, 862, 863; ZMR 2004, 598, 600; KG, NJW-RR 1992, 845, 846; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 228, 229; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 26 f.; NJW-RR 2006, 519; OLG Köln, ZfIR 2003, 683 f.; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 182 und § 28 WEG Rdn. 331; Weitnauer/Gottschalg, aaO, § 28 Rdn. 29; Merle, in Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 77, jew. m.w.N.; a.A. Sauren, WEG, § 16 Rdn. 13 Stichwort Prozesskosten und WE 1995, 272, 274; differenzierend MünchKomm-BGB/Engelhardt, aaO, § 16 WEG Rdn. 8).

    Die herrschende Meinung, der auch das vorlegende Gericht folgen möchte, wendet insoweit den allgemeinen Verteilungsschlüssel der Eigentümergemeinschaft an (OLG Köln, ZfIR 2003, 683; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 182; Staudinger/Wenzel, aaO, § 47 WEG Rdn. 6, 28; Merle, in Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 47 Rdn. 9 f. und WE 1991, 4, 6; KK-WEG/Happ, § 16 Rdn. 20; Niedenführ, in Niedenführ/Schulze, aaO, § 28 Rdn. 50; Schnauder, WE 1992, 30, 36 f.; Schmid, ZMR 1989, 361, 362; 2004, 316, 319; Sturhahn, NZM 2004, 84, 86; Becker, MietRB 2004, 25, 27 f.; vgl. auch KG, NJW-RR 1992, 845 und BayObLGZ 1992, 210, 213; offen dagegen BayObLG, ZMR 2004, 598, 600; differenzierend Köhler, in Köhler/Bassenge, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 7 Rdn. 104 ff. und Briesemeister, in Deckert, Die Eigentumswohnung, Gruppe 7 Rdn. 411, 433, 435).

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Dies wird schon daraus deutlich, daß in die Jahresabrechnung auch solche Ausgaben einzustellen sind - und daher keine Ungültigerklärung zu rechtfertigen vermögen -, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat (BayObLG WE 1991, 75; 1991, 167, 168; KG NJW-RR 1992, 845; Merle, aaO., § 28 Rn. 72).
  • KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04

    Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der

    Die Gesamtabrechnung bleibt in diesen Fällen unberührt (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).

    In die Jahresgesamtabrechnungen sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen, ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).

    Der Senat hatte bereits in dem Beschluss vom 30.03.1992 (NJW-RR 1992, 845) ausgeführt, dass Ausgaben, welche Sondereigentum betreffen, in die Jahres(gesamt)abrechnung gehören, jedoch in den Einzelabrechnungen nur auf diejenigen Wohnungseigentümer umzulegen sind, deren Sondereigentum betroffen ist.

  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 153/98

    Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums als Angelegenheiten der gemeinsamen

    Diese stellt eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung dar, in die alle tatsächlichen Ausgaben ohne Rücksicht darauf aufzunehmen sind, ob der Verwalter die Mittel der Gemeinschaft berechtigter- oder unberechtigterweise in Anspruch genommen hat (BGH NJW.1997, 2106/2108 m.w.N.; BayObLGZ 1992, 210/212; BayObLG WE 1994, 118/119; KG WUM 1992, 327/328; Staudinger/Bub WEG 12. Aufl. § 28 Rn. 311, 323 und 324).

    Trotz der Bestimmung des § 16 Abs. 5 WEG gilt dies grundsätzlich auch für die Kosten eines Wohnungseigentumsverfahrens, die der Verwalter aus Gemeinschaftsmitteln bestritten hat (BayObLGZ 1992, 210/213 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; KG WuM 1992, 327 f.; Staudinger/Bub § 16 Rn. 182; anderer Ansicht OLG Düsseldorf WE 1995, 278 f.).

    Kommen solche Ansprüche in Betracht, entspricht die Entlastung nicht ordnungsmäßiger Verwaltung; der Beschluß darüber ist auf rechtzeitigen Antrag hin für ungültig zu erklären (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 840 f. m.w.N,; KG WuM 1992, 327 f.).

  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der

    Die Aufhebung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung mit der Begründung, getätigte Ausgaben seien unberechtigt erfolgt, würde die Position der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter oder einem sonstigen begünstigten Dritten in keiner Weise verbessern, aber umgekehrt die Gemeinschaftsbelange schädigen, da der Gemeinschaft keine oder weniger durch die Abrechnung fällig zu stellende Mittel zur Verfügung stehen und diese dann für andere Gemeinschaftsaufgaben fehlen würden (KG NJW-RR 1992, 845).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2005 - 20 W 56/03

    Wohneigentum: Aufnahme der Rechtsverfolgungskosten in der Jahresgesamtabrechnung,

    Zwar sind diese Ausgaben nach nunmehr herrschender Auffassung in die Jahresgesamtabrechnung aufzunehmen (vgl. Senat OLGR 1997, 26; Kammergericht NJW-RR 1992, 845; BayObLG WuM 1992, 448; WuM 1993, 486; NJW-RR 1995, 852; OLG Düsseldorf ZfIR 2002, 1000; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 50; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 670; Röll/Sauren, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 8. Aufl., Rz. 151).

    Es kann dahinstehen, ob diese Kosten mithin keine Gemeinschaftskosten sind (so Senat OLGR 1997, 26; vgl. auch Köhler, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 7 Rz. 100, 106; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 16 WEG Rz. 181; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 50; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 60) oder ob die Vorschrift des § 16 Abs. 5 WEG nicht besagt, dass es sich bei den Verfahrenskosten nicht um Verwaltungskosten als solche handelt, sondern lediglich die Bestimmung trifft, dass eine durch gerichtliche Entscheidung getroffene Verfahrenskostenregelung nicht in Anwendung der allgemeinen gesetzlichen Verteilungsregel des § 16 Abs. 2 WEG umgangen werden darf (vgl. Kammergericht NJW-RR 1992, 845; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 149 aber auch Rz. 63; Bader DWE 1991, 86, 90; Sturhahn NZM 2004, 84).

  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94

    Zur Löschung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer

    In den Entscheidungen BayObLGZ 1992, 210/213 f. und WuM 1993, 486 hat der Senat im Anschluß an das Kammergericht (WuM 1992, 327 ) seine frühere Rechtsprechung (WuM 1991, 443) zu § 16 Abs. 5 WEG aufgegeben.
  • KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02

    Wohnungseigentum: Aufnahme der Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers in die

    In die Jahresgesamtabrechnung sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (BayObLG NJW-RR 1992, 1431; BayObLG ZMR 2001, 561; Senat NJW-RR 1992, 845).

    Es kann von der Sache her geboten sein, dass bestimmte Ausgaben, die nur ein bestimmtes Sondereigentum oder einen bestimmten Wohnungseigentümer betreffen, zwar in die Gesamtabrechnung aufgenommen, dann jedoch nur diesem betreffenden Wohnungseigentümer zugeordnet werden (Senat NJW-RR 1992, 845).

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 3 Wx 261/02

    Zur Aufteilung der Kosten eines gerichtlichen Wohnungseigentumsverfahrens auf die

    Das Landgericht ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass in die Jahresabrechnung die tatsächlich getätigten Einnahmen und Ausgaben aufzunehmen sind, wozu auch die von einem Verwalter zur Deckung der Kosten eines gerichtlichen Wohnungseigentumsverfahrens aus dem Gemeinschaftskonto entnommenen Beträge zählen ( vgl. KG NJW-RR 92, 845; Bay ObLG Beschluss vom 18.3.1993, AZ.: 2Z BR 108/92, zitiert nach Haufe HWOffice 2001, kommentierte Entscheidungen, Stichwort "Jahresabrechnung").
  • KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über Einzelabrechnungen;

    Auch wenn vor Verteilung der Kosten nach § 47 WEG durch eine bestandskräftige Entscheidung eine quotenmäßige Umlage gerechtfertigt ist (vgl. KG NJW-RR 1992, 845), so verbietet sich eine Umlegung der Verfahrenskosten ohne Rücksicht auf die Beteiligtenstellung der einzelnen Wohnungseigentümer in dem Verfahren (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1431; vgl. auch BayObLG WuM 1993, 486).
  • AG Berlin-Neukölln, 28.03.2003 - 70 II 1/03

    Kostenfestsetzungsverfahren zur Erlangung eines vollstreckbaren Zahlungstitels;

  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

  • BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 97/93

    Anfechtung wegen nicht erfolgter Zurückverweisung an das Amtsgericht bei

  • KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05

    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für

  • KG, 09.11.2005 - 24 W 67/05

    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für

  • OLG Köln, 02.06.2004 - 16 Wx 56/04

    Unberechtigte Entnahmen des Verwalters als Bestandteil der Jahresabrechnung

  • KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92

    Fassadenanstrich als bauliche Veränderung; Anforderungen an eine vom Verwalter

  • LG Dessau-Roßlau, 12.02.2010 - 1 S 116/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlussanfechtung wegen fehlerhafter Abrechnung und

  • BayObLG, 07.07.2004 - 2Z BR 77/04

    Kosten einer Teileigentumseinheit - Änderung des Geschäftswerts im

  • KG, 30.11.1992 - 24 W 6947/91
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